Allgemeine Geschäftsbedingungen der Innovativ werben UG

Ziffer 1: Vertragsgegenstand

1.1 Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Verträge mit der Innovativ werben UG ("Auftragnehmer") über die Schaltung von elektronischer Werbung ("Vertrag") auf der LED Wand am Goldenen Pflug.

1.2 Der Vertrag umfasst, soweit nicht anders vereinbart, die Ausstrahlung von Werbemotiven und Bildern auf elektronischen Medien ("Schaltung").

1.3 Der Kunde verpflichtet sich, die im Einzelnen vereinbarte Vergütung zu zahlen.

1.4 Es besteht keine Verpflichtung, Werbung in bestimmtem Umfang zu schalten oder zu ermöglichen. Ausfälle geringeren Umfanges, die z. B. durch Reinigung, Wartung und Service entstehen und die 3% der vereinbarten Gesamtaussendzeit nicht überschreiten, wirken sich nicht auf die Vergütung aus. Aussendungen über das geschuldete Maß hinaus (Mehrsendungen) werden mit eventuellen Ausfallzeiten verrechnet.

Ziffer 2: Auftragserteilung und -annahme

2.1 Der Vertrag kommt nur durch schriftliche Annahme des vom Auftraggeber ("Auftraggeber") erteilten Auftrags durch den Auftragnehmer zustande, Änderungsvereinbarungen bedürfen der Schriftform. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend.

2.2 Soweit nicht bei einer Auftragserteilung durch Agenturen/Mittlern ausdrücklich etwas anderes bestimmt wird, kommt der Vertrag zwischen Agentur/Mittler und dem Auftragnehmer zustande. Bei Auftragserteilungen von Agenturen/Mittlern, die im Namen und im Auftrag eines werbetreibendes Unternehmens ("Werbungstreibender") erfolgen sollen, ist dies ausdrücklich bei der Auftragserteilung mitzuteilen. In beiden Fällen tritt die Agentur/der Mittler mit Vertragsschluss seine Ansprüche gegen den Werbungstreibenden aus dem zwischen Agentur/Mittler und dem Werbungstreibenden geschlossenen Werbevertrag an den Auftragnehmer ab, soweit sie Gegenstand der Beauftragung des Auftragnehmers sind. Der Auftragnehmer nimmt diese Abtretung hiermit an (Sicherungsabtretung).

2.3 Aufträge des Auftraggebers haben eine Bezeichnung des zu bewerbenden Produktes ("Produktgruppe") und des Werbungstreibenden zu enthalten.

2.4 Der Auftragnehmer behält sich vor, die Annahme von Aufträgen - ganz oder teilweise - wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Auftragnehmers abzulehnen, wenn der Inhalt der Werbung unzumutbar ist (z. B. politische, weltanschauliche oder religiös extreme, ausländerfeindliche, gegen den guten Geschmack oder die guten Sitten verstoßende Werbung), gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder den Interessen der Personen/Unternehmen, in deren Einrichtungen die elektronische Werbung betrieben wird, zuwiderläuft. Bei bereits zustande gekommenen Verträgen hat der Auftragnehmer für die vorgenannten Fälle ein Rücktrittsrecht vom Vertrag. Entstehen im Laufe einer Schaltung wegen des Inhalts, der Herkunft oder der Form der Werbung begründete rechtliche oder sittliche Bedenken gegen diese Werbung oder erweist sich die Werbung als unvereinbar mit der vorstehenden Regelung dieses Absatzes ist der Auftragnehmer berechtigt, die Schaltung unverzüglich zu beenden und den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.

2.5 Eine Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag oder des Vertrags selbst auf Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung der anderen Vertragspartei. Der Auftragnehmer ist aber ohne Zustimmung des Auftraggebers berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Vertrag sowie
den Vertrag selbst auf ein verbundenes Unternehmen gemäß §§ 15 ff. AktG zu übertragen.
2.6 Die Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird ausgeschlossen.

2.7 Ein Anspruch auf eine bestimmte Reihenfolge oder ein bestimmtes redaktionelles Umfeld der geschalteten Werbung besteht nicht.

2.8 Ein Rücktrittsrecht ist ausgeschlossen.

Ziffer 3: Schaltzeit

Die Schaltzeit beginnt mit dem Kalendertage der ersten Ausstrahlung der Werbung und endet mit dem Ablauf der vereinbarten Schaltung. Die Einschaltzeit und die Platzierung im Programmablauf werden von innovativ werben UG bestimmt. Am Sonntag findet keine Ausstrahlung von Werbung statt.

Ziffer 4: Konkurrenzausschluss

Der Ausschluss von Wettbewerbern des Werbungstreibenden wird unter Umständen gewährt.

Ziffer 5: Werbemittel

5.1 Die Herstellung der Reproduktionsunterlagen ist Sache des Auftraggebers. Der Auftraggeber hat auf eigene Kosten dem Auftragnehmer spätestens 1 Woche vor dem vereinbarten Schaltbeginn geeignete Reproduktionsunterlagen (Materialien/Vorlagen) zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber über erkennbar ungeeignete oder beschädigte Reproduktionsunterlagen unverzüglich informieren. Der Auftragnehmer übernimmt auf Wunsch des Auftraggebers auf dessen Kosten die Herstellung der Werbemittel bzw. nimmt auf Wunsch des Auftraggebers erforderliche Anpassungen ungeeigneter Reproduktionsunterlagen auf dessen Kosten vor. Sofern der Auftraggeber die Reproduktionsunterlagen nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt und sich die Schaltung dadurch verzögert, entbindet das den Auftraggeber nicht von seiner Zahlungsverpflichtung. Ersparte Aufwendungen hat sich der Auftragnehmer anrechnen zu lassen. Kommt der Auftraggeber bei Anlieferung der Reproduktionsunterlagen in Verzug, kann eine Schaltung bzw. deren zeitliche Verschiebung nicht garantiert werden. Weiter können Aufwendungen, die dem Auftragnehmer entstehen, an den Auftraggeber weitergereicht bzw. die vollen Schaltungskosten in Rechnung gestellt werden.

5.2 Die für eine Schaltung von elektronischer Werbung vom Auftragnehmer entwickelte Werbeidee und computergrafische Umsetzungen sind geschützte Werke nach dem Urheberrechtsgesetz. Der Auftraggeber ist ohne gesonderte Nutzungsvereinbarung zu einer Nutzung dieser Werke nicht berechtigt.

5.3 Eine Herausgabe der vom Auftraggeber gelieferten Reproduktionsunterlagen erfolgt, sofern es der Auftraggeber bis spätestens 4 Wochen nach Beendigung der Schaltzeit schriftlich verlangt. Reproduktionsunterlagen, die während dieser Frist nicht zurückgefordert werden, gehen mit Beendigung der Schaltung entschädigungslos in das Eigentum des Auftragnehmers über und können vom Auftragnehmer entsorgt werden.

5.4 Der Auftraggeber ist verantwortlich für Form und Inhalt der Motive und Werbespots sowie deren urheberrechtliche und wettbewerbsrechtliche Unbedenklichkeit. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer insofern von eventuellen Ansprüchen Dritter sowie von sämtlichen dem Auftragnehmer hierdurch entstehende Kosten frei. Eine Prüfpflicht obliegt dem Auftragnehmer nicht.

5.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, bis auf Widerruf, das Motiv als Musterdruck und/oder für eigene Werbezwecke unentgeltlich zu nutzen, insbesondere es in Form einer webbasierenden Datenbank zu verwenden.

5.6 Vorlagen und Formate für ihre Werbung sollten in bestimmten Formaten und Vorlagen vorliegen. Diese Informationen entnehmen sie den Mediadaten von Innovativ werben UG.

5.7 Ab dem Tag der Beauftragung wird dem Kunden eine Spoterstellung innerhalb von 7 Werktagen (Samstag gilt nicht als Werktag) gewährleistet. Er hat das Recht, maximal zwei Rückläufe (bei Standbild nur ein Rücklauf) in Anspruch zu nehmen. Danach ist er zu einer Abnahme verpflichtet. Pro Rücklauf wird ein Werktag Reaktionszeit definiert.

Ziffer 6: Preise

6.1 Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, gelten die jeweils gültigen Listenpreise des Auftragnehmers.

6.2 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer.

6.3 Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

6.4 Ein Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur geltend machen, sofern der Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht und rechtskräftig festgestellt oder vom Auftragnehmer anerkannt ist.

Ziffer 7: Zahlungsbedingungen

7.1 Der Kunde verpflichtet sich, die vereinbarte Vergütung zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen.

7.2 Rechnungsbeträge werden nach Erteilung der Einzugsermächtigung von Innovativ werben UG zum ersten eines jeden Monats im Voraus, beginnend mit dem Monat der ersten Werbesendung, nach Rechnungserstellung vom Konto des Vertragspartners abgebucht. Eine Rechnungsstellung durch den Auftragnehmer erfolgt im Voraus.

7.3 Sollte keine Einzugsermächtigung vorliegen, so ist der Rechnungsbetrag vom Auftraggeber vor Leistungserbringung zu begleichen. Die Zahlung ist innerhalb von 7 Tagen nach Abschluss der Vereinbarung, mit der die Werbung im Einzelnen vereinbart wird, zu zahlen, spätestens jedoch 7 Tage vor Beginn der ersten Aussendung der einzelnen Werbeschaltung. Solange der Kunde die Vergütung nicht gezahlt hat, ist Innovativ werben UG berechtigt, die Aussendung zu verweigern. Der Kunde bleibt dennoch zur Zahlung der Vergütung auch für die ausgefallenen Aussendungen verpflichtet.

7.4 Bei Verzug des Auftraggebers mit Zahlungsverpflichtungen sowie bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, auch während der Laufzeit des Vertrags die weitere Durchführung des Vertrages ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrags und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen, ohne dass hieraus dem Auftraggeber irgendwelche Ansprüche gegen den Auftragnehmer erwachsen.

7.5 Kommt der Kunde - durch fehlende Deckung seines Kontos oder - aus weiteren Gründen, wie z. B. der unrechtmäßigen Stornierung der Einzugsermächtigung in Verzug, so kann Innovativ werben UG den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen und bei Leistungen mit Mindestvertragszeiten einen sofort in einer Summe fälligen pauschalierten Schadensersatz in Höhe eines Viertels der bis zum Ablauf der regulären Vertragszeit zu zahlenden restlichen monatlichen Preise verlangen.

7.6 Der Schadensbetrag ist höher anzusetzen, wenn Innovativ werben UG einen höheren (Ausfall-) Schaden nachweist.

7.7 Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt Innovativ werben UG vorbehalten. Weiter werden angefallene Gebühren und Arbeitsaufwand dem Kunden in Rechnung gestellt.

Ziffer 8: Vertragsstörung/Haftung

8.1 Innovativ werben UG ist im Rahmen einer Haftpflichtversicherung für Sach- und Vermögensschäden bis zur Höhe von 3 Mio. EUR versichert. Soweit diese Versicherung leistet, ist die Haftung durch nachfolgende Regelungen nicht beschränkt.

8.2 Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzung bestehen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit des Auftragnehmers ist ausgeschlossen. Diese Einschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

8.3 Gegenüber Kaufleuten ist die Haftung für Sach- und Vermögensschäden bei grober Fahrlässigkeit des einfachen Erfüllungsgehilfen auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.

8.4 Eine Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen.

8.5 Der Auftragnehmer haftet nicht für die Nichtausführung, Verzögerung, Unterbrechungen bzw. Beendigung der Schaltung aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat (z. B. Streik; höhere Gewalt; Bau-/Abrissmaßnahmen, die von öffentlichen Einrichtungen durchgeführt oder verfügt werden; Ausfälle oder Störungen des Online- und Mobilfunk-Verkehrs aufgrund innerer oder äußerer Einwirkungen; Programmausfälle infolge technischer Defekte außerhalb des Einflussbereiches des Auftragnehmers). Bei einer Nichtausführung, Verzögerung, Unterbrechung bzw. Beendigung der Schaltung aus Gründen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, wird dem Auftraggeber für die ausgefallene Zeit eine Ersatzschaltung gewährt. Sofern der Werbezweck durch eine Ersatzschaltung nicht mehr erreicht werden kann, wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber die für die aufgefallene Zeit bereits gezahlte Vergütung zurückerstatten. Darüber hinausgehende Ersatzansprüche stehen dem Auftraggeber nicht zu.

8.6 Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Schaltungsbeginn spätestens jedoch bis 1 Woche nach Beendigung der Schaltung gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich geltend zu machen.

Ziffer 9: Vertragsübernahme/Weitergabe an Dritte

9.1 Der Kunde darf die Innovativ werben UG-Leistungen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Innovativ werben UG an Dritte entgeltlich oder gegen sonstige Vorteile weitergeben, insbesondere weiterverkaufen.

9.2 Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag oder das Vertragsverhältnis insgesamt nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Innovativ werben UG auf Dritte übertragen.

9.3 Als Dritte im Sinne der Ziff. 9.1 gelten auch verbundene Unternehmen i. S. d. §§ 15 ff. Aktiengesetz.

Ziffer 10: Datenschutz/Datenverwendung

10.1 Innovativ werben UG beachtet beim Umgang mit personenbezogenen Daten die gesetzlichen Vorschriften über den Datenschutz. Rechtsgrundlagen dafür sind das Telekommunikationsgesetz (TKG), das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie für Internetdienstleistungen das Telemediengesetz (TMG). Bestandsdaten sind personenbezogene Daten, die für die Begründung, Änderung und inhaltliche Gestaltung des Vertrages erforderlich sind, wie z. B. Name, Anschrift, Geburtsdatum.

10.2 Innovativ werben UG nutzt personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die Kundendaten werden nur dann für Beratung, Werbung oder Marktforschung genutzt, wenn der Kunde darin eingewilligt hat. Darüber hinaus kann Innovativ werben UG im Rahmen der Kundenbeziehung Text- oder Bildmitteilungen zu den oben genannten Zwecken an das Telefon, die Post- oder die E-Mailadresse des Kunden versenden. Der Kunde kann dieser Nutzung gegenüber Innovativ werben UG jederzeit widersprechen oder seine Einwilligung widerrufen.

10.2 Soweit nicht anders vereinbart, verpflichten sich die Vertragsparteien, alle im Rahmen dieser Vereinbarung erlangten vertraulichen Informationen, Daten, Spezifikationen und immateriellen Rechte ab deren Kenntnis für die Dauer von 2 Jahren vertraulich zu behandeln und nicht ohne schriftliches Einverständnis der jeweils anderen Vertragspartei offen zulegen oder an Dritte weiterzugeben, soweit es sich nicht um den jeweiligen Dritten rechtmäßigerweise bekannte oder allgemein zugängliche Informationen, Daten, Spezifikationen und immaterielle Rechte handelt. Zudem verpflichten sich die Vertragsparteien, solche vertraulichen Informationen, Daten, Spezifikationen und Kenntnisse über immaterielle Rechte nur im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses zu verwenden. Die Vertragsparteien haben ihre Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen entsprechend zu verpflichten und auf Einhaltung zu überwachen.

Ziffer 11: Datenaustausch mit Auskunfteien

Innovativ werben UG ist berechtigt, zum Schutz vor Forderungsausfällen und vor Gefahren der missbräuchlichen Inanspruchnahme der Dienstleistungen durch Dritte, personenbezogene Vertragsdaten sowie Angaben über nicht vertragsgemäße Abwicklung (z. B. Kündigung wegen Zahlungsverzug), dem von der der Bürgel Wirtschaftsinformationen & Co. KG betriebenen Fraud Prevention Pool (FPP) sowie der Schufa Holding AG (SCHUFA) zu übermitteln und dort entsprechende Auskünfte einzuholen. Soweit während des Kundenverhältnisses solche Daten im FPP oder bei der SCHUFA aus anderen Kundenverhältnissen anfallen, erhält Innovativ werben UG hierüber Auskunft. Die jeweilige Datenübermittlung erfolgt nur, soweit zur Wahrung berechtigter Interessen von Innovativ werben UG, eines Vertragspartners der SCHUFA oder eines Teilnehmers des FPP erforderlich ist und schutzwürdige Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden. Bei Firmenkunden tauscht Innovativ werben UG mit weiteren Wirtschaftsauskunfteien und Kreditversicherungsgesellschaften Daten nach diesen Grundsätzen aus.

Ziffer 12: Gerichtsstand

Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Altenburg

Stand: Oktober 2012
GOLDENER PFLUG
Kontakt:
innovativ werben UG haftungsbeschränkt
Geschäftsführerin: Katrin Zill
Leipziger Str. 89 b
04600 Altenburg
 
Telefon: 03447 / 477 0 111
info@innovativ-werben.com
www.innovativ-werben.com