Allgemeine Geschäftsbedingungen der Innovativ werben UG
Ziffer 1: Vertragsgegenstand
1.1 Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Verträge mit der Innovativ werben UG
("Auftragnehmer") über die Schaltung von elektronischer Werbung ("Vertrag") auf der LED Wand am
Goldenen Pflug.
1.2 Der Vertrag umfasst, soweit nicht anders vereinbart, die Ausstrahlung von Werbemotiven und
Bildern auf elektronischen Medien ("Schaltung").
1.3 Der Kunde verpflichtet sich, die im Einzelnen vereinbarte Vergütung zu zahlen.
1.4 Es besteht keine Verpflichtung, Werbung in bestimmtem Umfang zu schalten oder zu ermöglichen.
Ausfälle geringeren Umfanges, die z. B. durch Reinigung, Wartung und Service entstehen und die
3% der vereinbarten Gesamtaussendzeit nicht überschreiten, wirken sich nicht auf die Vergütung
aus. Aussendungen über das geschuldete Maß hinaus (Mehrsendungen) werden mit eventuellen
Ausfallzeiten verrechnet.
Ziffer 2: Auftragserteilung und -annahme
2.1 Der Vertrag kommt nur durch schriftliche Annahme des vom Auftraggeber ("Auftraggeber")
erteilten Auftrags durch den Auftragnehmer zustande, Änderungsvereinbarungen bedürfen der
Schriftform. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend.
2.2 Soweit nicht bei einer Auftragserteilung durch Agenturen/Mittlern ausdrücklich etwas anderes
bestimmt wird, kommt der Vertrag zwischen Agentur/Mittler und dem Auftragnehmer zustande. Bei
Auftragserteilungen von Agenturen/Mittlern, die im Namen und im Auftrag eines werbetreibendes
Unternehmens ("Werbungstreibender") erfolgen sollen, ist dies ausdrücklich bei der
Auftragserteilung mitzuteilen. In beiden Fällen tritt die Agentur/der Mittler mit
Vertragsschluss seine Ansprüche gegen den Werbungstreibenden aus dem zwischen Agentur/Mittler
und dem Werbungstreibenden geschlossenen Werbevertrag an den Auftragnehmer ab, soweit sie
Gegenstand der Beauftragung des Auftragnehmers sind. Der Auftragnehmer nimmt diese Abtretung
hiermit an (Sicherungsabtretung).
2.3 Aufträge des Auftraggebers haben eine Bezeichnung des zu bewerbenden Produktes
("Produktgruppe") und des Werbungstreibenden zu enthalten.
2.4 Der Auftragnehmer behält sich vor, die Annahme von Aufträgen - ganz oder teilweise -
wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich
gerechtfertigten Grundsätzen des Auftragnehmers abzulehnen, wenn der Inhalt der Werbung
unzumutbar ist (z. B. politische, weltanschauliche oder religiös extreme, ausländerfeindliche,
gegen den guten Geschmack oder die guten Sitten verstoßende Werbung), gegen Gesetze oder
behördliche Bestimmungen verstößt oder den Interessen der Personen/Unternehmen, in deren
Einrichtungen die elektronische Werbung betrieben wird, zuwiderläuft. Bei bereits zustande
gekommenen Verträgen hat der Auftragnehmer für die vorgenannten Fälle ein Rücktrittsrecht vom
Vertrag. Entstehen im Laufe einer Schaltung wegen des Inhalts, der Herkunft oder der Form der
Werbung begründete rechtliche oder sittliche Bedenken gegen diese Werbung oder erweist sich die
Werbung als unvereinbar mit der vorstehenden Regelung dieses Absatzes ist der Auftragnehmer
berechtigt, die Schaltung unverzüglich zu beenden und den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu
kündigen.
2.5 Eine Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag oder des Vertrags selbst auf
Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung der anderen Vertragspartei. Der Auftragnehmer ist aber
ohne Zustimmung des Auftraggebers berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Vertrag sowie
den
Vertrag selbst auf ein verbundenes Unternehmen gemäß §§ 15 ff. AktG zu übertragen.
2.6 Die Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird ausgeschlossen.
2.7 Ein Anspruch auf eine bestimmte Reihenfolge oder ein bestimmtes redaktionelles Umfeld der
geschalteten Werbung besteht nicht.
2.8 Ein Rücktrittsrecht ist ausgeschlossen.
Ziffer 3: Schaltzeit
Die Schaltzeit beginnt mit dem Kalendertage der ersten Ausstrahlung der Werbung und endet mit
dem Ablauf der vereinbarten Schaltung. Die Einschaltzeit und die Platzierung im Programmablauf
werden von innovativ werben UG bestimmt. Am Sonntag findet keine Ausstrahlung von Werbung
statt.
Ziffer 4: Konkurrenzausschluss
Der Ausschluss von Wettbewerbern des Werbungstreibenden wird unter Umständen gewährt.
Ziffer 5: Werbemittel
5.1 Die Herstellung der Reproduktionsunterlagen ist Sache des Auftraggebers. Der Auftraggeber
hat auf eigene Kosten dem Auftragnehmer spätestens 1 Woche vor dem vereinbarten Schaltbeginn
geeignete Reproduktionsunterlagen (Materialien/Vorlagen) zur Verfügung zu stellen. Der
Auftragnehmer wird den Auftraggeber über erkennbar ungeeignete oder beschädigte
Reproduktionsunterlagen unverzüglich informieren. Der Auftragnehmer übernimmt auf Wunsch des
Auftraggebers auf dessen Kosten die Herstellung der Werbemittel bzw. nimmt auf Wunsch des
Auftraggebers erforderliche Anpassungen ungeeigneter Reproduktionsunterlagen auf dessen Kosten
vor. Sofern der Auftraggeber die Reproduktionsunterlagen nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt
und sich die Schaltung dadurch verzögert, entbindet das den Auftraggeber nicht von seiner
Zahlungsverpflichtung. Ersparte Aufwendungen hat sich der Auftragnehmer anrechnen zu lassen.
Kommt der Auftraggeber bei Anlieferung der Reproduktionsunterlagen in Verzug, kann eine
Schaltung bzw. deren zeitliche Verschiebung nicht garantiert werden. Weiter können Aufwendungen,
die dem Auftragnehmer entstehen, an den Auftraggeber weitergereicht bzw. die vollen
Schaltungskosten in Rechnung gestellt werden.
5.2 Die für eine Schaltung von elektronischer Werbung vom Auftragnehmer entwickelte Werbeidee
und computergrafische Umsetzungen sind geschützte Werke nach dem Urheberrechtsgesetz. Der
Auftraggeber ist ohne gesonderte Nutzungsvereinbarung zu einer Nutzung dieser Werke nicht
berechtigt.
5.3 Eine Herausgabe der vom Auftraggeber gelieferten Reproduktionsunterlagen erfolgt, sofern
es der Auftraggeber bis spätestens 4 Wochen nach Beendigung der Schaltzeit schriftlich verlangt.
Reproduktionsunterlagen, die während dieser Frist nicht zurückgefordert werden, gehen mit
Beendigung der Schaltung entschädigungslos in das Eigentum des Auftragnehmers über und können
vom Auftragnehmer entsorgt werden.
5.4 Der Auftraggeber ist verantwortlich für Form und Inhalt der Motive und Werbespots sowie
deren urheberrechtliche und wettbewerbsrechtliche Unbedenklichkeit. Der Auftraggeber stellt den
Auftragnehmer insofern von eventuellen Ansprüchen Dritter sowie von sämtlichen dem Auftragnehmer
hierdurch entstehende Kosten frei. Eine Prüfpflicht obliegt dem Auftragnehmer nicht.
5.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, bis auf Widerruf, das Motiv als Musterdruck und/oder für
eigene Werbezwecke unentgeltlich zu nutzen, insbesondere es in Form einer webbasierenden
Datenbank zu verwenden.
5.6 Vorlagen und Formate für ihre Werbung sollten in bestimmten Formaten und Vorlagen vorliegen.
Diese Informationen entnehmen sie den Mediadaten von Innovativ werben UG.
5.7 Ab dem Tag der Beauftragung wird dem Kunden eine Spoterstellung innerhalb von 7 Werktagen
(Samstag gilt nicht als Werktag) gewährleistet. Er hat das Recht, maximal zwei Rückläufe (bei
Standbild nur ein Rücklauf) in Anspruch zu nehmen. Danach ist er zu einer Abnahme verpflichtet.
Pro Rücklauf wird ein Werktag Reaktionszeit definiert.
Ziffer 6: Preise
6.1 Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, gelten die jeweils gültigen Listenpreise des
Auftragnehmers.
6.2 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer.
6.3 Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen
zulässig.
6.4 Ein Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur geltend
machen, sofern der Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht und rechtskräftig
festgestellt oder vom Auftragnehmer anerkannt ist.
Ziffer 7: Zahlungsbedingungen
7.1 Der Kunde verpflichtet sich, die vereinbarte Vergütung zuzüglich der gesetzlichen
Mehrwertsteuer zu zahlen.
7.2 Rechnungsbeträge werden nach Erteilung der Einzugsermächtigung von Innovativ werben UG
zum ersten eines jeden Monats im Voraus, beginnend mit dem Monat der ersten Werbesendung,
nach Rechnungserstellung vom Konto des Vertragspartners abgebucht. Eine Rechnungsstellung
durch den Auftragnehmer erfolgt im Voraus.
7.3 Sollte keine Einzugsermächtigung vorliegen, so ist der Rechnungsbetrag vom Auftraggeber
vor Leistungserbringung zu begleichen. Die Zahlung ist innerhalb von 7 Tagen nach Abschluss
der Vereinbarung, mit der die Werbung im Einzelnen vereinbart wird, zu zahlen, spätestens
jedoch 7 Tage vor Beginn der ersten Aussendung der einzelnen Werbeschaltung. Solange der Kunde
die Vergütung nicht gezahlt hat, ist Innovativ werben UG berechtigt, die Aussendung zu
verweigern. Der Kunde bleibt dennoch zur Zahlung der Vergütung auch für die ausgefallenen
Aussendungen verpflichtet.
7.4 Bei Verzug des Auftraggebers mit Zahlungsverpflichtungen sowie bei begründeten Zweifeln
an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, auch während der
Laufzeit des Vertrags die weitere Durchführung des Vertrages ohne Rücksicht auf ein ursprünglich
vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrags und von dem Ausgleich offen
stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen, ohne dass hieraus dem Auftraggeber irgendwelche
Ansprüche gegen den Auftragnehmer erwachsen.
7.5 Kommt der Kunde - durch fehlende Deckung seines Kontos oder - aus weiteren Gründen,
wie z. B. der unrechtmäßigen Stornierung der Einzugsermächtigung in Verzug, so kann Innovativ
werben UG den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen und bei Leistungen mit
Mindestvertragszeiten einen sofort in einer Summe fälligen pauschalierten Schadensersatz in
Höhe eines Viertels der bis zum Ablauf der regulären Vertragszeit zu zahlenden restlichen
monatlichen Preise verlangen.
7.6 Der Schadensbetrag ist höher anzusetzen, wenn Innovativ werben UG einen höheren (Ausfall-)
Schaden nachweist.
7.7 Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt Innovativ werben UG
vorbehalten. Weiter werden angefallene Gebühren und Arbeitsaufwand dem Kunden in Rechnung
gestellt.
Ziffer 8: Vertragsstörung/Haftung
8.1 Innovativ werben UG ist im Rahmen einer Haftpflichtversicherung für Sach- und
Vermögensschäden bis zur Höhe von 3 Mio. EUR versichert. Soweit diese Versicherung leistet,
ist die Haftung durch nachfolgende Regelungen nicht beschränkt.
8.2 Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzung bestehen nur bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit des Auftragnehmers. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit des Auftragnehmers
ist ausgeschlossen. Diese Einschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
8.3 Gegenüber Kaufleuten ist die Haftung für Sach- und Vermögensschäden bei grober
Fahrlässigkeit des einfachen Erfüllungsgehilfen auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden
begrenzt.
8.4 Eine Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen.
8.5 Der Auftragnehmer haftet nicht für die Nichtausführung, Verzögerung, Unterbrechungen bzw.
Beendigung der Schaltung aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat (z. B. Streik; höhere
Gewalt; Bau-/Abrissmaßnahmen, die von öffentlichen Einrichtungen durchgeführt oder verfügt
werden; Ausfälle oder Störungen des Online- und Mobilfunk-Verkehrs aufgrund innerer oder äußerer
Einwirkungen; Programmausfälle infolge technischer Defekte außerhalb des Einflussbereiches des
Auftragnehmers). Bei einer Nichtausführung, Verzögerung, Unterbrechung bzw. Beendigung der
Schaltung aus Gründen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, wird dem Auftraggeber für die
ausgefallene Zeit eine Ersatzschaltung gewährt. Sofern der Werbezweck durch eine Ersatzschaltung
nicht mehr erreicht werden kann, wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber die für die
aufgefallene Zeit bereits gezahlte Vergütung zurückerstatten. Darüber hinausgehende
Ersatzansprüche stehen dem Auftraggeber nicht zu.
8.6 Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Schaltungsbeginn spätestens jedoch bis 1
Woche nach Beendigung der Schaltung gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich geltend zu
machen.
Ziffer 9: Vertragsübernahme/Weitergabe an Dritte
9.1 Der Kunde darf die Innovativ werben UG-Leistungen nur mit vorheriger schriftlicher
Zustimmung von Innovativ werben UG an Dritte entgeltlich oder gegen sonstige Vorteile
weitergeben, insbesondere weiterverkaufen.
9.2 Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag oder das Vertragsverhältnis
insgesamt nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Innovativ werben UG auf Dritte
übertragen.
9.3 Als Dritte im Sinne der Ziff. 9.1 gelten auch verbundene Unternehmen i. S. d. §§ 15 ff.
Aktiengesetz.
Ziffer 10: Datenschutz/Datenverwendung
10.1 Innovativ werben UG beachtet beim Umgang mit personenbezogenen Daten die gesetzlichen
Vorschriften über den Datenschutz. Rechtsgrundlagen dafür sind das Telekommunikationsgesetz
(TKG), das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie für Internetdienstleistungen das
Telemediengesetz (TMG). Bestandsdaten sind personenbezogene Daten, die für die Begründung,
Änderung und inhaltliche Gestaltung des Vertrages erforderlich sind, wie z. B. Name, Anschrift,
Geburtsdatum.
10.2 Innovativ werben UG nutzt personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen. Die Kundendaten werden nur dann für Beratung, Werbung oder Marktforschung genutzt,
wenn der Kunde darin eingewilligt hat. Darüber hinaus kann Innovativ werben UG im Rahmen der
Kundenbeziehung Text- oder Bildmitteilungen zu den oben genannten Zwecken an das Telefon, die
Post- oder die E-Mailadresse des Kunden versenden. Der Kunde kann dieser Nutzung gegenüber
Innovativ werben UG jederzeit widersprechen oder seine Einwilligung widerrufen.
10.2 Soweit nicht anders vereinbart, verpflichten sich die Vertragsparteien, alle im Rahmen
dieser Vereinbarung erlangten vertraulichen Informationen, Daten, Spezifikationen und
immateriellen Rechte ab deren Kenntnis für die Dauer von 2 Jahren vertraulich zu behandeln und
nicht ohne schriftliches Einverständnis der jeweils anderen Vertragspartei offen zulegen oder an
Dritte weiterzugeben, soweit es sich nicht um den jeweiligen Dritten rechtmäßigerweise bekannte
oder allgemein zugängliche Informationen, Daten, Spezifikationen und immaterielle Rechte
handelt. Zudem verpflichten sich die Vertragsparteien, solche vertraulichen Informationen,
Daten, Spezifikationen und Kenntnisse über immaterielle Rechte nur im Rahmen dieses
Vertragsverhältnisses zu verwenden. Die Vertragsparteien haben ihre Mitarbeiter und
Erfüllungsgehilfen entsprechend zu verpflichten und auf Einhaltung zu überwachen.
Ziffer 11: Datenaustausch mit Auskunfteien
Innovativ werben UG ist berechtigt, zum Schutz vor Forderungsausfällen und vor Gefahren der
missbräuchlichen Inanspruchnahme der Dienstleistungen durch Dritte, personenbezogene
Vertragsdaten sowie Angaben über nicht vertragsgemäße Abwicklung (z. B. Kündigung wegen
Zahlungsverzug), dem von der der Bürgel Wirtschaftsinformationen & Co. KG betriebenen Fraud
Prevention Pool (FPP) sowie der Schufa Holding AG (SCHUFA) zu übermitteln und dort entsprechende
Auskünfte einzuholen. Soweit während des Kundenverhältnisses solche Daten im FPP oder bei der
SCHUFA aus anderen Kundenverhältnissen anfallen, erhält Innovativ werben UG hierüber Auskunft.
Die jeweilige Datenübermittlung erfolgt nur, soweit zur Wahrung berechtigter Interessen von
Innovativ werben UG, eines Vertragspartners der SCHUFA oder eines Teilnehmers des FPP
erforderlich ist und schutzwürdige Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden. Bei
Firmenkunden tauscht Innovativ werben UG mit weiteren Wirtschaftsauskunfteien und
Kreditversicherungsgesellschaften Daten nach diesen Grundsätzen aus.
Ziffer 12: Gerichtsstand
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Altenburg
Stand: Oktober 2012